Auto-Diebstahl

Leiten Sie sofort die richtigen Schritte ein

Der Alptraum jedes Autofahrers: Der Wagen ist weg! Jetzt heißt es zweimal tief durchatmen und die richtigen Schritte einleiten.

Vergewissern Sie sich als erstes bei der Polizei, ob das Fahrzeug nicht aufgrund von Falschparken oder wegen mangelnder Fahrzeugsicherung - wie z.B. ein offenes Fenster – abgeschleppt und sichergestellt wurde.

Sollte tatsächlich ein Diebstahl vorliegen, erstatten Sie sofort Anzeige. Halten Sie dafür den Fahrzeugschein und Ihren Personalausweis bereit. Lassen Sie sofort sämtliche EC- und Kreditkarten, sowie SIM-Karten, sperren, sofern sich diese im Fahrzeug befunden haben. Informieren Sie anschließend Ihre Versicherung und ggf. Leasinggeber über den Verlust Ihres Fahrzeugs.

Zahlt die Versicherung bei Autodiebstahl?

Bei einem Autodiebstahl kommt grundsätzlich die Kaskoversicherung für den Verlust auf. Es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Zündschlüssel stecken gelassen wurde oder das abgestellte Fahrzeug nicht verschlossen war. Auch sollte der Fahrzeughalter den Schlüssel nicht offen herum liegen lassen.

Wer nur eine Haftpflichtversicherung hat, ist gegen Diebstahl seines Fahrzeugs nicht versichert.

Versicherung ersetzt den Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert

Die Regulierung des Schadens geht bei einem Autodiebstahls in der Regel relativ schnell von statten.

Nach Eingang der Schadensanzeige hat die Versicherung einen Monat Zeit, den Fall zu prüfen. In manchen Fällen taucht das gestohlene Auto in dieser Zeit auch wieder auf, wenn die Diebe von der Polizei ermittelt werden können. Dann muss der Geschädigte seinen PKW wieder zurücknehmen.

Bleibt das Fahrzeug verschwunden, wird es rechtlich gesehen Eigentum der Versicherung. Diese ersetzt dem Geschädigten dann in der Regel den Wiederbeschaffungs-oder Zeitwert. Um diesen ermitteln zu können, wird meist ein Sachverständiger wie TÜV NORD hinzugezogen.

Volle Erstattung des Kaufpreises bis zu ein Jahr nach Neukauf

Bei einem Auto, das zum Zeitpunkt des Diebstahls z. B. noch keine 12 Monate zugelassen war und das der Versicherte als Neuwagen vom Händler gekauft hat, wird in der Regel der volle Kaufpreis erstattet.

Bedingung ist aber, dass wieder ein Neuwagen angeschafft wird.

Bei einem gewerblich genutzten oder geleasten Wagen wird nur der Netto-Preis ohne die 19 Prozent Mehrwertsteuer erstattet.

Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt abmelden

Falls das Fahrzeug nicht wieder auftaucht, sollten Sie es spätestens zwei Wochen nach dem Diebstahl abmelden, damit Sie keine weitere Kfz-Steuer und Versicherungsprämien mehr für das gestohlene Fahrzeug zahlen. Dazu benötigen Sie eine Kopie der polizeilichen Diebstahlsanzeige, den Kfz-Brief und den Fahrzeugschein.

Luxuskarossen sind bei Dieben besonders beliebt

Jedes Jahr veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Zahlen, wie viele Autos jedes Jahr in Deutschland gestohlen werden.

Daraus geht hervor, dass manche Fabrikate von den Autodieben bevorzugt werden.

Teure SUV der Marken BMW, Audi, Porsche und Land Rover sind demnach besonders beliebt. Die Besitzer von BMW Geländewägen der Modelle X5 und X6 traf es 2013 besonders hart. Sie waren beide unter den Top 3 der meist geklauten Fahrzeuge vertreten.

Besonders häufig schlagen die Banden laut Statistik in grenznahen ostdeutschen Großstädten wie Frankfurt / Oder oder Dresden zu. Aber auch Aachen ist ein beliebtes Pflaster für Autodiebe.

Was muss ich nach dem Autodiebstahl sofort erledigen?

  • Melden Sie den Diebstahl mündlich und schriftlich Ihrem Versicherer.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei.
  • Informieren Sie bei einem Leasingwagen oder finanzierten PKW den Leasinggeber oder die finanzierende Bank.